Aufmachung
Aufmachung
Der Begriff der Aufmachung entspricht dem im früheren Warenzeichenrecht verwendeten Begriff der Ausstattung. Neben den ganz überwiegenden -->Wortzeichen oder -->Bildzeichen kann auch die Aufmachung einer Ware auf ein bestimmtes Unternehmen als Hersteller hinweisen und damit als -->Marke ins Markenregister eingetragen und geschützt werden. Beispiele: Form einer Ware (z. B. Odolflasche), ihre Verpackung oder ihre sonstige charakteristische Aufmachung (z. B. die Verwendung bestimmter Farbkombinationen durch Mineralölfirmen). Eine Aufmachung kann auch ohne Eintragung als Marke geschützt werden, wenn sie auf Grund eines erheblichen Bekanntheitsgrades -->Verkehrsgeltung erlangt hat (§ 3 Abs. 1 und § 4 Z. 2 -->Markengesetz).
DS