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Co-Advertising

Bezeichnet den gemeinsamen werblichen Auftritt von zwei Unternehmen oder Marken. Die Marken bleiben eigenständig und werden von den Kunden so wahrgenommen. Die Entscheidung ist von den Partnern geplant. -->Vergleichende Werbung und Werbung, die ein Wettbewerber wettbewerbswidrig nennt, fallen somit nicht unter Co-Advertising.