Faxbroadcast
Faxbroadcast
Fax-Broadcasting ist ein Massenversand von Informationen über Fax. Sofern es sich um Werbung handelt, ist zu berücksichtigen, dass Werbung per Telefax gegenüber Privatpersonen und Gewerbetreibenden grundsätzlich verboten ist (§ 1 UWG), weil bei den Empfängern Kosten entstehen und die Anlage blockiert wird.
Telefaxwerbung ist ausnahmsweise erlaubt, wenn
das Einverständnis des Empfängers vorliegt,
eine Geschäftsbeziehung besteht,
keine Geschäftsbeziehung besteht und die Werbung ein Angebot zum Gegenstand hat, für das nach Kenntnis des Absenders ein dringender Bedarf besteht oder vermutet werden kann.
Falls kein dringender Bedarf vorliegt und keine Geschäftsverbindung besteht, ist also ein unaufgefordertes Fax unzulässig, da dessen Zweck auch mit einem normalen Mailing hätte erreicht werden können.