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Zugabe

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Zugabe

Zugabe ist eine unentgeltliche Nebenware oder -leistung, deren Gewährung vom entgeltlichen Erwerb einer Hauptware oder -leistung abhängt. Da der heutige Durchschnittsverbraucher (vgl. → Unlauterkeit) mit Zugaben umzugehen weiß, wurde das frühere Verbot (Zugabeverordnung) 2001 gestrichen. Zugaben sind grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es liegt eine unangemessene unsachliche Beeinflussung vor oder es fehlt die erforderliche Transparenz (§ 4 Nr. 4 UWG). Ein hoher Wert der Zugabe (Beispiel Handy für 0,0 Euro bei Abschluss eines Handy-Vertrages) oder ein besonderer Gegenstand der Zugabe (Eintrittskarte für ein begehrtes Fußballländerspiel) stellen nicht ohne weiteres eine unsachliche Beeinflussung dar.