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Bildungsprämie

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1. 2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen (auch Selbstständige und Unternehmer) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Bildungsprämie.