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Arbeitnehmererfindung

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Arbeitnehmererfindung

Erfindung eines Arbeitnehmers, die zu einem -->Patent oder -->Gebrauchsmuster führen kann, sowie technische Verbesserungsvorschläge. Abweichend vom Patentgesetz kann der Arbeitgeber nach dem Gesetz über Arbeitnehmerfindungen vom 25.7.1957 die Erfindung oder den technischen Verbesserungsvorschlag eines Arbeitnehmers gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung ganz übernehmen oder befristet nutzen. DS