Artikelausgleich
Artikelausgleich
Artikelausgleich bedeutet, dass einzelne Artikel eines Sortiments unter ihren Einstandskosten verkauft werden, wenn sie den Absatz anderer Artikel fördern, deren Verkaufspreise über den Einstandskosten liegen. Beispiel: An der Tankstelle eines Verbrauchermarktes werden Treibstoffe zu relativ niedrigen Preisen verkauft, weil dadurch der Absatz von besser kalkulierten Lebensmitteln steigt.
Die Artikel mit negativem (positivem) Deckungsbeitrag werden als Ausgleichsnehmer (Ausgleichsträger) bezeichnet. Einen Grenzfall stellen die -->Self Liquidating Offers dar, deren Deckungsbeitrag gleich null ist. Die Summe der Deckungsbeiträge von Ausgleichsträgern und Ausgleichsnehmern muss mindestens so hoch sein, dass die entsprechenden Einstandskosten voll gedeckt werden (-->Ausgleichskalkulation).
HL