Außenhandel
Außenhandel
Jeder die Staatsgrenzen überschreitende Warenverkehr. Zum Außenhandel zählen alle Umsätze von:
Waren, die vom Inland in das Ausland verbracht werden (Export, Ausfuhr); dabei kann der Export indirekt über ein deutsches Exporthaus oder direkt über einen ausländischen Partner erfolgen (Importeur, Agent, Reisende oder Verkaufsniederlassung).
Waren, die vom Ausland in das Inland gelangen (Import, Einfuhr) und
Waren, die nach Durchfuhr durch ein zweites in ein drittes Land gelangen (Transit).
•Internationales Marketing.
RG