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Bonität

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Bonität

Unter Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit bzw. die Zahlungsbereitschaft von Privatpersonen und Firmen. Herangezogen bei Bonitätsfeststellungen wird nicht nur das vorhandene Vermögen, das als Sicherheit dienen kann, sondern auch das bisherige und aktuelle Zahlungsverhalten. Die Feststellung der Bonität erfolgt z. B. über Banken, die sich neben Bilanzen eine Vielzahl von bonitätsrelevanten Unterlagen des Kreditsuchenden vorlegen lassen. Auch -->Auskunfteien befassen sich geschäftsmäßig mit der Ermittlung und dem Vertrieb von Bonitätsinformationen. Auskunfteien nutzen dabei u. a. Zahlungserfahrungen von Lieferanten, um über positive oder negative Zahlungsweisen informiert zu sein. Auch Negativmerkmale fließen in die Beurteilung ein. »Weiche« Negativmerkmale sind z. B. zögerliche oder gar schleppende Zahlungsweise sowie das Vorliegen von mehreren Inkassoverfahren, wogegen unter »harten« Negativmerkmalen Scheck- und Wechselproteste, Haftanordnungen, eidesstattliche Versicherungen bis hin zur Insolvenz verstanden werden. Bei nicht ausreichender Bonität lässt sich diese durch Beibringen eines Bürgen verbessern. Will sich der Kreditgeber noch besser absichern, wird er eine Bankbürgschaft verlangen, was die Bonität des eigentlichen Kreditnehmers zweitrangig macht. Auskunfteien fassen bonitätsrelevante Daten zu einem sogenannten Bonitätsindex zusammen, wobei die erste Ziffer gemäß dem Schulnotensystem von 1–6 angelegt ist und die übrigen Ziffern die Tendenz zur nächst höheren oder nächst niedrigeren Bonitätsziffer bedeuten. Ist eine besonders weitgehende Bonitätsuntersuchung gefragt, erfolgen interne Bankenratings oder auch externes -->Rating. Hier sind Rating-Agenturen die richtigen Ansprechpartner.