Zufallsfehler
Zufallsfehler
Bei der Hochrechnung einer → Stichprobe auf die Grundgesamtheit ergeben sich Fehler. Stichprobenfehler bei Randomverfahren ( → Auswahlverfahren, → Zufallsauswahl) können berechnet werden. Dabei gilt die Formel
t=Sicherheitsgrad (1 = 68,3%, 2 = 95,5%, 3 = 99,7%)
e = Vertrauensintervall
p, q = Prozentsätze der Merkmalsanteile
Durch Umformung erhält man
Beispiel: t = 2, q = 50 und p = 50 Stichprobenumfang = 625
Dies bedeutet, dass z. B. bei einem Ergebnis der Untersuchung von 40% Bekanntheit der Firma A mit 95,5% Sicherheit das Ergebnis bei 40% +/– 4%, also zwischen 36 und 44% liegt.