Zusatzgeschäfte
Zusatzgeschäfte
Zusätzliche Aufträge sind oft dadurch charakterisiert, dass sie zu einem Erlös getätigt werden können, der nicht die vollen Kosten, aber mehr als die variablen Kosten deckt. Hier ist die Frage zu beantworten, was sich bei den Erlösen und den Kosten durch den zusätzlichen Auftrag ändert und welcher Deckungsbeitrag übrig bleibt. Festzusetzen ist auch die → Preisuntergrenze, die bestimmt wird durch die Grenzkosten oder die zusätzlichen Kosten des Auftrags. Voraussetzung für die Hereinnahme eines Zusatzgeschäftes, welches keinen Erlös in Höhe der Gesamtkosten, aber zusätzliche Umsätze über den variablen Kosten erbringt und damit einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten leistet, ist das Vorhandensein von freier Kapazität. Zusatzgeschäfte dürfen auch nicht den gesamten oder überwiegenden Teil des Umsatzes ausmachen wegen der Gefahr, dass ansonsten Fixkosten nicht voll gedeckt werden können.